Anti-Rassismus-/Diskriminierungs-Klausel
Folgende Formulierungsvorschläge können genutzt werden, um im Rahmen eines Vertragsverhältnisses Beteiligte vor rassistischen Äußerungen und Übergriffe durch Mitarbeiter der/des Auftraggebers zu schützen.
Die Vereinbarung sieht vor, dass Auftraggeber*innen, etwa ein Theater, im Falle eines Verstoßes auf eigene Kosten eine Schulung oder vergleichbare Maßnahme mit ihren Mitarbeiter*innen durchführen lassen muss, die zur Aufklärung über rassistische Strukturen und rassistische Wortwahl beiträgt. Eine Besonderheit ist, dass die Deutungshoheit darüber, welche Beleidigungen als rassistisch diskriminierend empfunden und eingestuft werden, bei den Betroffenen selbst liegt.
Infos zu Hintergrund und Zielrichtung
Best-Practice-Beispiele
Mittlerweile haben bereits weitere Theater eine eigene Anti-Rassismus- oder eine Anti-Diskriminierungs-Klausel in Verträge aufgenommen oder eine entsprechende Regelung in einer Dienstvereinbarung festgehalten. Beispielsweise verwenden die Offensive Tanz, das Theater Rampe, das Theater an der Parkaue, der Ringlokschuppen Ruhr, die Sophiensæle und viele weitere eine Anti-Diskriminierungs- oder Anti-Rassismus-Klausel. Auch andere Kultureinrichtungen wie das Dortmunder U und das DigitaleKulturLabor arbeiten mit der Anti-Diskriminierungs-Klausel.